Stellt sich natürlich die Frage, wie der AN im Ernstfall sofort an eine AU kommt. Nicht immer wird es für Kassenpatienten möglich sein, gleichen Tages einen Arzttermin zu bekommen. In Berlin kann man dann den ärztlichen Notfalldienst rufen. Damit werden allerdings die Kosten auf die Krankenkassen verlagert.
Frage: “und auch nur von einzelnen Arbeitnehmern”
Meinen sie damit, dass eine entsprechende Klausel in Arbeitsverträgen unwirksam wäre?